Unsere Leistungen (Auswahl)

Die Bedarfe werden von uns und vom zuständigen Sozialamt ermittelt und in den Teilhabeplan geschrieben. Die leistungsberechtigte Person ist an jedem Schritt beteiligt und darf ihre Ziele und Wünsche immer selbst äußern. Der Hilfebedarf und die Arbeit an den Zielen werden regelmäßig vom zuständigen Sozialamt überprüft.

 

Mögliche Leistungen (Auswahl):

  • intensive Unterstützung im Alltag
  • Hausbesuche, Begleitung zum Einkauf oder zu ärztlichen und behördlichen Terminen
  • Unterstützung bei Anträgen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung, Reha, Pflege, Schwerbehinderung, Hilfsmittel) und der Kommunikation mit Behörden
  • Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten (z.B. Einteilen von Geld, Schuldenregulierung)
  • Unterstützung in Stresssituationen und bei Krisen, Stärkung der Resilienz, Erarbeiten von Bewältigungsstrategien
  • Unterstützung bei der Gesundheitssorge, Mobilität und bei sozialen Beziehungen
  • Unterstützung bei Vorsorge (z.B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patient*innenverfügung) 
  • Gestaltung von Tagesstruktur
  • Organisation von Gruppenaktivitäten wie Ausflüge, Kochtreffs o.ä.

Dabei arbeiten wir bei Bedarf eng mit anderen Bezugspersonen zusammen und unterstützen bei der Inanspruchnahmen von weiteren Hilfen wie zum Beispiel Pflegedienste, Essen auf Rädern, Haushaltshilfe, Hausnotruf, rechtliche Betreuung oder spezialisierte Beratungsstellen.

 

Folgendes gehört auch zu den Aufgaben der Fachkräfte: Dokumentation, Fahrtzeiten, Teamsitzungen, Supervision, Fortbildungen

Folgendes gehört nicht zu unserer Leistung (Auswahl): Pflegerische / medizinische Tätigkeiten, Tätigkeiten einer rechtlichen Betreuung oder bevollmächtigten Person im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder Patient*innenverfügung, Haushaltstätigkeiten, bloße Fahrdienste, Wohnungssuche

 

Die Intensität der Hilfe (das heißt zum Beispiel: Wie oft und lange sehen wir uns? Wobei genau wird Hilfe benötigt? Woran wollen wir gemeinsam arbeiten?) legen wir individuell fest. Sie richtet sich nach den Bedarfen und Wünschen der leistungsberechtigten Person. Das heißt: Alle bekommen die Hilfe, die sie brauchen.

Die Mitarbeitenden der Aidshilfe nehmen Termine der professionellen Rolle der Bezugsbetreuung wahr. Bei den Kontakten steht die gemeinsame Arbeit an den vereinbarten Zielen im Vordergrund. Alle Beteiligten tragen zu einem guten Arbeitsklima bei. Die Zusammenarbeit regeln wir mit einem Betreuungsvertrag.

 

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